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1. Sicherheitshinweise
Die Benutzung der Wasserskianlage ist mit Gefahren verbunden. Die angebrachten Hinweistafeln und folgende Sicherheitshinweise zu beachten:
1.1. Das Betreten der Anlage und die Benutzung des Wasserskilifts geschieht auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder! Die Teilnahme am Liftbetrieb ist nur geübten Schwimmern gestattet. Es besteht Schwimmwestenpflicht. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und Anweisungen des Liftpersonals können diese Personen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Die Karten verlieren dann ihre Gültigkeit. Nach einem Sturz sofort aus der Bahn schwimmen und auf nachfolgenden Verkehr achten! Verletzungsgefahr! Niemals versuchen, eine leere Leine zu fangen! Gestürzte Fahrer sind weiträumig zu umfahren, im Zweifel Hantel frühzeitig loslassen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Wasserstarts nach einem Stillstand der Anlage sind verboten! Beim Ausstieg die Leine frühzeitig loslassen, um Schäden an der Anlage zu vermeiden und
Gefahren durch hängende Leinen zu verhindern. Hinweis: Schadenersatzansprüche von Fahrern untereinander sind in der Regel bei Beachtung der für die Sportart geltenden Verhaltensregeln ausgeschlossen. Dies gilt jedoch
nicht gegenüber unbeteiligten Dritten.
1.2. Das Benutzen von Wasserfahrzeugen und Surfboards sowie das Schwimmen und Spielen im Wasser ist während der Betriebszeiten strengstens untersagt. Hunde sind im gesamten Bereich des Wasserskiparks verboten. Grillen und offenes Feuer ist verboten.
2. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
2.1. Öffentlicher Betrieb: Der öffentliche Betrieb findet am Wasserskipark zu den ausgeschriebenen Zeiten statt. Diese können saisonbedingt variieren. Während der Kurse und privater Bahnmieten findet kein öffentlicher Betrieb statt.
2.2. Karten: Zeitkarten (Stunden- und Tageskarten) sind nicht übertragbar. Zeit- und Rundenkarten gelten ab dem Erwerb für die Dauer ihrer Wertigkeit. Rundenkarten sind übertragbar und gelten nicht für die EasyStart-Anlage. Jeder Fehlstart wird gewertet. Tageskarten gelten nur am Tag des Erwerbs während des öffentlichen Betriebes. Saisonkarten gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs von Beginn bis Ende der jeweiligen Saison. Die Dauer der Saison wird wetterabhängig vom Wasserskipark Aschheim festgelegt. Diese Karten sind nur während des öffentlichen Betriebs gültig, und nicht während Liftvermietungen oder Kurse. Für Saisonkartenfahrer gelten keine Ausnahmen auf die in den AGBs beschriebenen Hinweisen!
Ermäßigte Karten für Schüler oder Studenten können nach Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises erworben werden und sind nur an Werktagen von Montag bis Freitag gültig. Bei Stillstand der Anlage aus technischen oder wetterbedingten Gründen bzw. infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Sowie kein Ersatz für Karten bei Verlust oder Krankheit. Gutscheine müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eingelöst werden. Nach
Ablauf der 3-Jahres-Frist besteht kein Anspruch auf Einlösung.
2.3. Anlagenvermietung: Bahnmieten sind außerhalb der Zeiten des öffentlichen Betriebes gegen die angegebene Gebühr möglich. Die Buchungsanfrage muss schriftlich per Post, Telefax oder Email erfolgen. Buchungen werden schriftlich bestätigt, wenn der angefragte Termin frei ist. Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig. Die Buchung ist verbindlich. Der Gesamtpreis versteht sich als Pauschale für die angefragte Personenzahl.
Stornierungen sind bis zu 10 Tage vor dem Mietzeitpunkt kostenlos, zu einem späteren Zeitpunkt nur gegen eine Gebühr in Höhe von 75% des Mietpreises möglich. Dem Kunden bleibt dabei stets der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei teilweisem oder vollständigem Nichterscheinen erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung, sofern nicht eine erhebliche Personenzahl erkrankt ist, die Erkrankung nachgewiesen wird (Attest) und der Gruppe daher ein vollständiges Festhalten an der Buchung nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall sind die bereits angefallenen Fixkosten zu ersetzen. Das Material für Kinder und Erwachsene (Schwimmwesten, Neoprenanzüge, Wasserski, Wakeboards, Kneeboards, Wakeskates und Wellenreiter) stellen wir für die Zeit der Bahnmiete kostenlos zur Verfügung. Ziffer 2.4 der Geschäftsbedingungen ist zu beachten! Bahnmieten finden bei jedem Wetter statt, es besteht kein Anspruch auf Erlass, Ermäßigung oder Rücktritt bei schlechtem Wetter.
2.4. Leihmaterial: Leihmaterial wird zu den angegebenen Gebühren gegen Hinterlegung eines Pfandstückes ausgegeben. Das ausgeliehene Material ist stets sorgfältig zu behandeln, durch unsachgemäßen Gebrauch entstandene Schäden sind zu ersetzen. Mit Leihmaterial sind das Befahren und die Annäherung an die Obstacles verboten. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert vom Ausleiher zu erstatten.
2.5. Obstacles: Die Benutzung der Obstacles (Kicker, Rampen, Table, Slider usw.) ist nur geübten Fahrern nach Unterzeichnung eines entsprechenden Haftungsausschlusses gestattet. Der Haftungsausschluss ist für jede Saison zu erneuern. Es besteht Helmpflicht. Der Zustand der Obstacles wird regelmäßig vom Betreiber kontrolliert.
2.6. Haftung: Der Wasserskipark Aschheim übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder das Abhandenkommen von Wertsachen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Wasserskiparks Aschheims vorliegt oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist. Den Nutzern sind die Gefahren bewusst, die mit den ausgeübten Wassersportarten verbunden sind. Aufgrund der Gefahrgeneigtheit der ausgeübten Sportarten kann es auch
bei Einhaltung aller Regeln zu Verletzungen kommen, für die der Wasserskipark Aschheim nicht haftbar gemacht werden kann.
2.7. Ausschluss vom Fahrbetrieb: Bei Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen kann das Personal, gegebenenfalls nach vorheriger Ermahnung, Fahrer vom Betrieb ausschließen.
2.8. Umweltschutz: Die Benutzung von Spülmittel, Seife, Shampoo o.ä. nicht umweltverträglichen Einstiegshilfen für die Bindung ist nicht gestattet.

